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Gemeinde Merlach_21

Öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision (OPR)

Öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Meyriez

Gestützt auf Art. 78 und Art. 83 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) wird die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Meyriez während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Von der Revision ist das gesamte Gemeindegebiet betroffen.

Wie anlässlich der Informationsveranstaltung vom 3. November 2025 erläutert, wurde die öffentliche Auflage im Amtsblatt vom 7. November 2025 angekündigt.

Präsentation zum Informationsanlass vom 3. November 2025

 

Öffentliche Auflage:

Die vollständigen Unterlagen sind öffentlich aufgelegt

  • auf der Gemeindehomepage;
  • während der Schalteröffnungszeiten (oder nach Vereinbarung) im Gemeindebüro,
    Rue de Lausanne 14, 3280 Meyriez;
  • sowie beim Oberamt des Seebezirks, Schlossgasse 1, 3280 Murten.

 

Einsprachen:

Wer von den Plänen oder deren Vorschriften betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat, kann während der öffentlichen Auflage mit einer Eingabe an den Gemeinderat (Gemeindeverwaltung Meyriez, z. H. des Gemeinderates, Postfach 127, Rue de Lausanne 14, 3280 Meyriez) oder an das Oberamt (Oberamt des Seebezirks, Postfach, Schlossgasse 1, 3280 Murten) schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Die 30-tägige öffentliche Auflagefrist beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt zu laufen. Sie endet um Mitternacht am 30. Kalendertag. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag. Die Frist endet vorliegend am 8. Dezember 2025 um 24.00 Uhr (Eingang bzw. Poststempel).

Einsprachen können ausschliesslich zum Zonennutzungsplan (ZNP) und zum Gemeindebaureglement (GBR) eingereicht werden.

Der Richtplan ist nur zur Vernehmlassung aufgelegt. Während der Vernehmlassung kann jede interessierte Person schriftlich beim Gemeinderat oder beim Oberamt begründete Bemerkungen und Vorschläge anbringen.

 

Auflagedokumente: