Bauwesen
Adresse
Gemeindeverwaltung Meyriez
Postfach 127
Lausannestrasse 14
3280 Meyriez
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Tel. 026 670 49 29
E-Mail
Beschreibung Bauwesen
Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Auch Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen sind bewilligungspflichtig, wenn sie das Aussehen des Gebäudes verändern. Ebenso bewilligungspflichtig sind Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern.
Grundsätzlich wird für jedes Bauvorhaben ein Baugesuch mit Plänen, Offerten etc. verlangt.
Baugesuche und Baubewilligungen
Alle Baugesuche müssen digital via FRIAC eingereicht werden.
Bei der Gemeindeverwaltung ist das Baudossier zusätzlich in Papierform wie folgt einzureichen:
- vereinfachtes Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 2 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift
- ordentliches Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 3 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift
Grabungsgesuche
Gesuche für Grabungsarbeiten auf Gemeindestrassen oder auf Liegenschaften der Gemeinde sind mindestens vier Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn in zweifacher Ausführung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Das entsprechende Formular ist vorzugsweise digital in der bereitgestellten PDF-Datei auszufüllen und per E-Mail an gemeindebuero@meyriez.ch zu übermitteln.
Erst nach formeller Genehmigung durch den Gemeinderat dürfen die Arbeiten aufgenommen werden.
Obilgatorische Beilagen:
- Dem Gesuch ist ein Katasterplan beizulegen (erhältlich bei einem Geometer). Der genaue Standort der vorgesehenen Einrichtung sowie die Dimensionen sind auf dem Plan gut sichtbar einzutragen.
- Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Verkehrsführung während der Bauarbeiten ist ein detailliertes Verkehrsumleitungskonzept einzureichen. Dieses hat aufzuzeigen, wie der Verkehr während der Ausführungsphase sicher und geordnet gewährleistet wird.
Reglemente/Gesetze
Die kantonale Gesetzgebung regelt die Einzelheiten der Bewilligungsverfahren bzw. die lokal zulässigen Nutzungen, Dimensionen und Abstände.
Die Reglemente/Gesetze:
- Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
- Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
- Planungs- und Baureglement der Gemeinde Merlach (Ausgabe 1996)
sind unter der Rubrik ♦ Verwaltung → Reglemente → Bauwesen ♦ publiziert.
Bezugsbewilligung
Nach Abschluss eines Baus ist dies der Gemeindeverwaltung unaufgefordert zumelden. Die Gemeinde erteilt eine Bezugsbewilligung.