Solaranlagen
Seit dem 1. Mai 2014 sind Vorhaben zum Einbau von Solaranlagen, die im Sinne des Bundesrechts sorgfältig integriert sind, nicht mehr bewilligungspfichtig. Derartige Vorhaben müssen nur noch der zuständigen Behörde, das heisst der Gemeinde, gemeldet werden.
Für eine Solaranlage, die die gesetzlichen Anforderungen an die Integration nicht erfüllt oder die auf einem geschü̈tzten Gebäude oder in einer Schutzzone oder einem Schutzperimeter geplant ist, muss hingegen bei der Gemeinde eine Baubewilligung eingeholt werden.
Meldeformular für Solaranlagen für die Gemeinde:
http://www.fr.ch/de/raum-planung-und-bau/raum/solaranlagen
Weiterführende Informationen:
http://www.fr.ch/seca/files/pdf81/SdE-DIRECTIVE-SOLAIRES-DE-WEB_LR.pdf