Baugesuchspublikationen
Sämtliche Baugesuche werden im Amtsblatt, im Schaukasten beim Gemeindehaus sowie über die Gemeinde News App öffentlich publiziert.
Weitere Informationen zur Gemeinde News App
Planauflage:
Die Pläne werden bei der Gemeindeschreiberei oder beim zuständigen Fachdienst der Gemeinde hinterlegt, wo sie während der Auflagefrist von 14 Tagen eingesehen werden können. Für Projekte, auf die Artikel 3 Abs. 2 des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zum RPBG (RPBR) anwendbar ist, beträgt die Frist 30 Tage. Während der Auflagefrist kann jede interessierte Person durch begründete Eingabe bei der Gemeindeschreiberei Einsprache erheben.