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Gemeinde Merlach_21

Plakatwände und Dauerreklamen

Das Aufstellen von Schildern und Plakaten zum Werbegebrauch unterliegt einer Behördengenehmigung. Zahlreiche Elemente werden in Erwägung gezogen, insbesondere die Verkehrssicherheit und die Ästhetik.

Das Gesuch  ist in zwei Original-Exemplaren einzureichen.
 

Weiterführende Informationen:
http://www.fr.ch/pref/de/pub/dienstleistungen/werbetafeln.htm