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Heimatausweis

Ein Heimatausweis wird benötigt, wenn sich jemand während der Woche nicht an dem Ort aufhält, in welchem sein Heimatschein deponiert ist (Wochenauenthalter). Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche „extern“ wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden an seinen regulären Wohnort zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert ist. Dies gilt insbesondere für Schüler, Kursbesucher, Volontäre, Lehrlinge, Studenten etc.

Der Wochenaufenthalter ist am Wochenaufenthaltsort weder stimmberechtigt noch steuerpflichtig.


Zuständige Abteilung

open positions