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Bauwesen

Beschreibung Bauwesen

Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Auch Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen sind bewilligungspflichtig, wenn sie das Aussehen des Gebäudes verändern. Ebenso bewilligungspflichtig sind Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern.
Grundsätzlich wird für jedes Bauvorhaben ein Baugesuch mit Plänen, Offerten etc. verlangt.

Baugesuche, Baubewilligungen
Alle Baugesuche müssen digital eingereicht werden über die Anwendung FRIAC → https://www.fr.ch/de/brpa/raum-planung-und-bau/ausweise-und-bewilligungen/friac-homepage
Bei der Gemeindeverwaltung ist das Baudossier zusätzlich in Papierform wie folgt einzureichen:

  • vereinfachtes Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 2 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift 
  • ordentliches Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 3 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift 

Reglemente/Gesetze
Die kantonale Gesetzgebung regelt die Einzelheiten der Bewilligungsverfahren bzw. die lokal zulässigen Nutzungen, Dimensionen und Abstände.
Die Reglemente/Gesetze:
• Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
• Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
• Planungs- und Baureglement der Gemeinde Merlach (Ausgabe 1996)
sind unter der Rubrik  ♦ Verwaltung → Reglemente → Bauwesen ♦  publiziert.

Bezugsbewilligung
Nach Abschluss eines Baus erteilt die Gemeinde eine Bezugsbewilligung.

Gesuchsformulare
Gesuchsformulare können direkt hier heruntergeladen werden: 
• Synoptische Tabelle - Spezifische Formulare gemäss der Bestimmung des Bauwerks

Adresse

Gemeindeverwaltung Meyriez
Postfach 127
Lausannestrasse 14
AR3280 Meyriez
Google Maps

Kontakt

Tel. 026 670 49 29

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 10.00 – 13.00 Uhr 16.00 – 18.30 Uhr
  oder nach Vereinbarung

Tel. 026 670 49 29
E-Mail

Gemeindekasse

Termin   nach Vereinbarung

Tel. 026 670 09 29
E-Mail

Kontaktpersonen

Photo Ansprechpartner / Funktion Kontakt
Porträtbild von Lerf Claude

Lerf Claude

Funktion
  • Zuständiger Gemeinderat

Rychener Martin

Funktion
  • Gemeindeschreiber
Tel. work026 670 49 29

Dienstleistungen