Bauwesen
Beschreibung Bauwesen
Abbruch, Neu- und Umbauten von Gebäuden sind bewilligungspflichtig. Auch Renovationsarbeiten von Fassaden und Bedachungen sind bewilligungspflichtig, wenn sie das Aussehen des Gebäudes verändern. Ebenso bewilligungspflichtig sind Arbeiten im Innern, die die Gebäudestruktur oder die Zweckbestimmung der Räume verändern.
Grundsätzlich wird für jedes Bauvorhaben ein Baugesuch mit Plänen, Offerten etc. verlangt.
Baugesuche, Baubewilligungen
Alle Baugesuche müssen digital eingereicht werden über die Anwendung FRIAC → https://www.fr.ch/de/brpa/raum-planung-und-bau/ausweise-und-bewilligungen/friac-homepage
Bei der Gemeindeverwaltung ist das Baudossier zusätzlich in Papierform wie folgt einzureichen:
- vereinfachtes Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 2 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift
- ordentliches Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 3 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift
Reglemente/Gesetze
Die kantonale Gesetzgebung regelt die Einzelheiten der Bewilligungsverfahren bzw. die lokal zulässigen Nutzungen, Dimensionen und Abstände.
Die Reglemente/Gesetze:
• Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
• Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Freiburg
• Planungs- und Baureglement der Gemeinde Merlach (Ausgabe 1996)
sind unter der Rubrik ♦ Verwaltung → Reglemente → Bauwesen ♦ publiziert.
Bezugsbewilligung
Nach Abschluss eines Baus erteilt die Gemeinde eine Bezugsbewilligung.
Gesuchsformulare
Gesuchsformulare können direkt hier heruntergeladen werden:
• Synoptische Tabelle - Spezifische Formulare gemäss der Bestimmung des Bauwerks
Adresse
Gemeindeverwaltung Meyriez
Postfach 127
Lausannestrasse 14
AR3280 Meyriez
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