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Gemeinde Merlach_21

Neues zur Ortsplanungsrevision

Orientierung über den Verfahrensstand der Ortsplanungsrevision (OPR)

Das Gesamtgutachten zur Vorprüfung der OPR (Gesamtrevision) des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA), welches die Gemeinde mit den Planunterlagen am 5. Dezember 2025 erhalten hat[1], wurde inzwischen von den delegierten Gemeinderäten mit dem beauftragten Ortsplaner (IC Infraconsult) thematisch analysiert und in zu bearbeitende Themenpakete aufgeteilt.

Diese wurden der Planungskommission an der Sitzung vom 21. Januar 2025 präsentiert und im Hinblick auf die Besprechung der zuständigen Gemeinderäte zusammen mit dem Ortsplaner beim BRPA diskutiert. Bereits am 12. Februar 2025 konnte diese Besprechung stattfinden und somit die Dialogphase mit der kanto­nalen Behörde aufgenommen werden.

An einer weiteren Sitzung wurde die Planungskommission am 10. März 2025 über die Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem BRPA und der darauf erfolgten Bearbeitungen der zu bereinigenden Themen orientiert. Die wichtigsten Fragestellungen wurden diskutiert und die Empfehlungen der Planungskommission zu anstehenden Punkten erarbeitet. Der Ortsplaner ist mit dem BRPA im Dialog und der Gemeinderat in Kontakt mit den Grundeigentümerschaften bzw. Einsprecher zu den vom Staatsrat erlassenen Planungszonen[2]. Die Bevölkerung wird an der nächsten Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2025 entsprechend orientiert.

Entlang den Vorgaben aus der übergeordneten Gesetzgebung (Bundesgesetz über die Raumplanung und Kantonaler Richtplan) und deren Zielen und Visionen einer nachhaltigen Raumentwicklung sowie dem mit der Bevölkerung entwickelten Revisionsprogramm zur OPR mit den Planungszielen, werden die nun konkreten und themenbezogenen Arbeitspakte bis zur abschliessenden öffentlichen Auflage laufend weiterentwickelt. Neben den dazu notwendigen Ämterkonsultationen sind weitere vier bis fünf Sitzungen mit der Planungskommission während dem Jahr geplant.

Mit einem Planungshorizont von 15 Jahren wird die Ortsplanungsrevision eine Grundlage für die baulichen Gestaltungsfreiräume während mindestens einer Generation – nämlich bis zur nächsten Revision – sein. Die Möglichkeit intensiverer Nutzung des überbauten Bodens wird auch neue und verdichteter Wohnformen in verschiedenen Typologien und Segmenten wie Familien-, Kleinwohnungen, altersgerechte Wohnungen etc. zulassen. Der Gemeinderat und die Ortsplanungskommission erwägen, ob es hierzu noch Verdichtungsstudien bedarf oder ob die vorliegende Planung das Potential und die Grenzen des Wohnraumwachstums in Meyriez für die nächsten 15 Jahre genügend aussagekräftig aufzuzeigen vermag.

Grosse, noch unbebaute Areale erfordern einen Detailbebauungsplan und unterstehen dem qualitätssichernden Verfahren[3]. Dabei hat eine Jury, in welcher die Mehrheit aus unabhängigen Experten besteht, den Auftrag, die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen gleichwertig zu bewerten. In den bisherigen Arbeiten im Zusammenhang mit der alten Saatzucht wurden sehr gute Kompromisse zwischen den gesetzlichen Vorgaben aus dem kantonalen Richtplan, den Interessen der Investoren und denjenigen der Gemeinde und Einwohnerschaft gefunden[4].

Die Formulierung der Zielsetzungen aus Sicht der Gemeinde für die individuellen Areale sind Bestandteil der Arbeit der Planungskommission. Diese Ziele werden im Gemeindebaureglement festgehalten. Dabei versteht sich von selbst, dass die Nähe zum Bahnhof ebenso eine Rolle spielt, wie die Nähe zu Wald, See und dem Naherholungsgebiet «Grengspitz» und demnach entsprechend ortsbildverträgliche Lösungen gefordert werden. Vorhandene Wege sind jetzt schon im Richtplan aufgezeichnet und werden nicht aufgehoben.

Zum Stand des Revisionsverfahrens[5] kann demnach folgendes festgehalten werden:

  • Die öffentlichen Informationsveranstaltungen[6] inkl. einem Dorfgespräch und die damit verbundene Mitwirkung der Bevölkerung haben stattgefunden und sind damit abgeschlossen.
  • Die Vorprüfung des Revisionsdossiers wurde vom Bau und Raumplanungsamt (BRPA) vorgenommen und das Gesamtgutachten der Gemeinde ausgehändigt.
  • Die Aufarbeitung bis zur öffentlichen Auflage läuft wie erläutert seit Februar 2025.
  • Stand heute könnte nach einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Resultat der Anpassungsarbeiten eine öffentliche Auflage bis zum Jahresende möglich sein.

Diese Informationen


[1] Vgl. Erläuterungen im Informationsblatt zum Stand der OPR sowie die mündlichen Ausführungen anlässlich der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2025: Änderung des Protokolls der Gemeindeversammlung – Merlach.

[2] Vgl. Mitteilung des Gemeinderats vom 1. September 2023: Vom Staatsrat ausgeschiedene Planungszonen – Merlach

[3] Vgl. Erläuterungen in der Informationsbroschüre an die Bevölkerung vom 28. November 2023, S. 5: Ortsplanungsrevision – Dossier Vorprüfung November 2023 – Merlach

[4] Vgl. Informationsanlass zum Projekt Areal «Saatzucht» vom 24. Mai 2023 – Folien zur Präsentation: Partizipationsanlässe zur Ortsplanungsrevision – Merlach

[5] Vgl. die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte der Ortsplanung im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz gemäss Art. 34 ff. 

[6] Ausgenommen die nicht obligatorische aber vom Gemeinderat vorgesehene öffentliche Informationsveranstaltung vor der öffentlichen Auflage des Revisionsdossiers; dasselbe gilt für die der Bevölkerung in Aussicht gestellten Mitwirkungsmöglichkeiten zur Ausgestaltung der Lausannestrasse oder dem Hafen, die jedoch projektbezogen sind.  

 

Diese Informationen werden ebenfalls im Informationsblatt zur ersten Gemeindeversammlung 2025 aufgeführt, um eine generelle Information an alle Stimmberechtigten sicherzustellen.