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Gemeinde Merlach_Drohne_10

Kinderbetreuungsplätze für Familien

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Merlach

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Familien eine zentrale Herausforderung. Die Gemeinde Merlach unterstützt deshalb Familien mit finanziellen Beiträgen an die Kosten von Kinderbetreuungsplätzen in anerkannten Betreuungseinrichtungen. Grundlage hierfür bildet das Reglement über die Beiträge für Kinderbetreuungsplätze für Familien, welches von der Gemeindeversammlung am 14. September 2020 genehmigt wurde.

Wer kann Beiträge beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Merlach, deren Kinder eine anerkannte familienergänzende Betreuungseinrichtung besuchen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem massgebenden Einkommen und der familiären Situation.

Welche Betreuungsformen werden unterstützt?

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für:

  • Kindertagesstätten (Kitas)
  • Tagesfamilien / Tageseltern
  • Weitere anerkannte familienergänzende Betreuungsangebote gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Gemeindebeiträge werden einkommensabhängig berechnet. Familien mit tieferen Einkommen profitieren von höheren Unterstützungsbeiträgen. Zudem werden die Beiträge regelmässig anhand der aktuellen Referenzskala überprüft und angepasst. 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für die Prüfung des Anspruchs sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Letzte definitive Steuerveranlagung
  • Bestätigung der Betreuungseinrichtung oder Betreuungsvertrag
  • Bei quellensteuerpflichtigen Personen: Lohnausweis des Vorjahres

Weitere Unterlagen können je nach Situation erforderlich sein.

Antragstellung

Familien, die von den Gemeindebeiträgen profitieren möchten, werden gebeten, ihren Antrag frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Verwaltung steht Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie im Reglement über die Beiträge für Kinderbetreuungsplätze.