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Gemeinde-Merlach_Drohne_11

Jungbürgerschaft

Als Jungbürger stehen junge Erwachsene an einem bedeutsamen Wendepunkt. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit eröffnen sich neue Rechte und Pflichten, die den Übergang in die Selbstständigkeit und verantwortungsvolle Bürgerschaft markieren. Es ist wichtig, sich dieser Veränderungen bewusst zu sein und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verstehen.

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Rechte und Pflichten nach Erreichen der Volljährigkeit

Selbstbestimmung:

Jungbürgerinnen und Jungbürger haben das Recht, über sich selbst zu bestimmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die elterlichen Verpflichtungen entfallen oder dass die elterliche Beziehung an Bedeutung verliert.

Rechtsgültige Unterschrift:

Die Unterschrift von Jungbürgerinnen und Jungbürgern ist rechtsgültig. Sie können eigenständig Verträge unterschreiben, wie Mietverträge, Schulnachweise oder den Kauf eines Autos.

Stimm- und Wahlrecht:

Als Schweizer Bürger besitzen Jungbürgerinnen und Jungbürger das Stimm- und Wahlrecht. Sie können über Angelegenheiten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene abstimmen sowie Vertreter für verschiedene Behörden wählen. Des Weiteren sind sie wählbar für öffentliche Ämter.

Militärpflicht:

Männer erhalten bereits mit 16 Jahren eine erste Orientierung und werden im 18. Lebensjahr zu einem Orientierungstag einberufen. In der Regel folgt im 19. Lebensjahr die Einberufung (Aushebung) und anschliessend die Rekrutenschule. Für Frauen ist der Militärdienst freiwillig.

Führerausweis:

Jungbürgerinnen und Jungbürger können den Führerausweis für Motorräder (bis 125cm3) und Autos erwerben.

Heirat:

Die Volljährigkeit erlaubt Jungbürgerinnen und Jungbürgern, zu heiraten.

Selbstständiger Postempfang:

Die Postkorrespondenzen von Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern, Behörden (Wahl- und Abstimmungsunterlagen, Steuern, etc.) wird direkt an die Jungbürgerinnen und Jungbürger adressiert.

Steuerpflicht:

Mit Erreichen der Volljährigkeit werden Jungbürgerinnen und Jungbürger steuerpflichtig.

Weitere Information zu den persönlichen Schriften

Wir empfehlen, dass sich Jungbürgerinnen und Jungbürger, aber auch alle Einwohnerinnen und Einwohner die eine Zivilstandsänderung (Scheidung, Heirat, Namenswechsel, etc.) vorgenommen haben, ihre Schriften, insbesondere den Heimatschein, bei ihrer Heimatgemeinde zu bestellen. Dieser Schritt ist entscheidend für verschiedene behördliche Angelegenheiten wie zum Beispiel Umzug, Elternschaft oder Heirat.