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Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Merlach erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat, auf Empfehlung der Einbürgerungskommission, zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Auskunft über die Bedingungen für die Einbürgerung im Kanton Freiburg erteilt Ihnen das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen – IAEZA

Amt für institutionelle Angelegenheiten
Einbürgerungen und Zivilstandswesen – IAEZA
Boulevard de Pérolles 2
Postfach 471
1701 Freiburg
026 305 14 17
www.fr.ch/iaeza


Zuständige Abteilung