Beglaubigungen
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift.
Wir beglaubigen grundsätzlich:
Originalunterschriften
Wer eine Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich im Gemeindebüro vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Auch zwingend ist das Dokument mitzunehmen, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll.
Echtheit von Unterschriften, nicht aber Textinhalt oder Übersetzungen
Bei der Beglaubigung einer Kopie wird eine Kopie von einem Originaldokument erstellt und die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigt. Kopien von bereits kopierten oder duplizierten Dokumenten können nicht beglaubigt werden. Es ist zwingend ein Originaldokument mitzubringen.