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Ausscheidung von Planungszonen durch den Staatsrat

Wie der Gemeinderat bereits kommunizierte und wie am 8. September 2023 im Murtenbieter berichtet wurde, wird die Überdimensionierung bestritten. Der Gemeinderat hat als Sofortmassnahme bereits die erste Rechtskonsultation durchgeführt und mit dem Bau- und Raumplanungsamt des Kantons (BRPA) für eine Besprechung Kontakt aufgenommen sowie mit dem Ortsplaner das weitere Vorgehen skizziert und die diesbezügliche Grundlagenarbeit in Auftrag gegeben.

Der Gemeinderat will fristgerecht geklärt haben, welche Konsequenzen die Ausscheidung von Planungszonen auf die laufende Ortsplanungsrevision hat und wie darauf allenfalls auch rechtlich zu reagieren ist. Sobald diese Fragen geklärt sind, wird der Gemeinderat wieder informieren. Weiterhin empfiehlt er den betroffenen Grundeigentümerschaften, als Sofortmassnahme die Situation individuell zu prüfen.