Information aus dem Gemeinderat betreffend Überdimensionierung der Baulandreserve und dem Erlass von Planungszonen durch den Staatsrat
Im Gesamtgutachten zum Vorprüfungsdossier kommt das kantonale Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zum Schluss, dass in Meyriez immer noch eine Überdimensionierung der Baulandreserve von 6'651 m2 vorhanden sei und verlangt eine entsprechende Auszonung, obwohl das gesamte Gemeindegebiet im Siedlungsgebiet liegt.
Der Schlüssel zur Problemlösung kann in der Auszonung von schon heute nicht bebaubarem Bauland liegen. In der Sonderzone befindet sich Bauland, welches im Gewässerschutzraum und/oder im Naturschutzgebiet und/oder im Waldabstand liegt und daher durch übergeordnetes, seit Jahren in Kraft gesetztes Recht, nicht bebaut werden darf.
Durch die Auszonung von solchem Bauland kann die gesamte Bauzone in ausreichendem Mass reduziert werden, so dass eine behauptete eventuelle Überdimensionierung nicht mehr bestehen würde, was uns das BRPA schriftlich bestätigt hat. Die Notwendigkeit von Planungszonen würde aus Sicht des BRPA somit folglich obsolet.
Den betroffenen Grundeigentümerschaften wurde das Vorgehen anlässlich eines Informationsanlasses am 2. und 3. Juni 2025 erläutert.
Der Gemeinderat ist bereit, mit einem solchen Vorgehen die behauptete Problematik einer Überdimensionierung zu lösen.
Der Gemeinderat