Einsprache der Gemeinde Merlach vom 28. September 2023 gegen die Ausscheidung von Planungszonen auf ihrem Gemeindegebiet durch den Staatsrat
Am 21. Mai 2024 hat sich eine Delegation des Gemeinderates mit der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) und der Dienstchefin des Bau- und Raumplanungsamtes (BRPA) zu Einspracheverhandlungen getroffen.
Dabei wurde der Gemeinde eröffnet, dass gemäss einer neuen Beurteilung des im November 2023 eingereichten Vorprüfungsdossiers durch das BRPA weiterhin eine Überdimensionierung der Bauzone von "einem halben Hektar" bestehen würde.
Worauf diese Entscheidungsfindung beruht, konnte nicht erklärt werden. Da immer noch drei Gutachten aus der Zirkulation fehlen, ist bisher auch noch kein Gesamtgutachten erarbeitet und der Gemeinde zugestellt worden.
Der Gemeinderat hat die Gelegenheit wahrgenommen, den anwesenden Entscheidungsträgern mitzuteilen, dass das Vorgehen seitens der kantonalen Behörden in der Gemeinde und bei Liegenschaftsbesitzern mit ihren Absichten zur Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und mit bester Anbindung an den öffentlichen Verkehr nicht als Unterstützung wahrgenommen wird.
In den Einspracheverhandlungen macht der Gemeinderat deutlich, dass er an seiner Einsprache festhält und bereit ist, den weiteren Rechtsweg zu gehen. Aus der Erkenntnis, dass ein Gerichtsverfahren möglichst vermieden werden soll und eine durch das BRPA angenommene Überdimensionierung in Verhandlungen zwischen der Gemeinde und dem BRPA möglicherweise gelöst werden kann, wird übereingekommen, dass bis zur weiteren Umsetzung von formalen Entscheidungen im Verfahren der Planungszonen zuerst das Resultat aus der Vorprüfung und dessen weiterer Bearbeitung abgewartet wird.
Entsprechend wurde das BRPA durch den Direktor des RIMU aufgefordert, zeitnah das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Eine bereits erfolgte Terminanfrage seitens des Gemeinderats läuft.