Änderung der Bootsplatzverordnung
In den vergangenen Monaten wurden dem Gemeinderat wiederholt falsch oder unberechtigt abgestellte Schwimm- und Sportgeräte im Chatoney-Park gemeldet. Um die Ordnung im Park und auf den Bootsplätzen sicherzustellen, hat der Gemeinderat die Bootsplatzverordnung per 1. Oktober 2026 angepasst. Als Bootsplätze gelten gemäss Verordnung Trockenplätze für Motor- und Ruderboote, Beiboote, Surfbretter, Kanus und Kajaks auf öffentlichem Grund im Uferabschnitt.
Angemeldete Wasserfahrzeuge und Geräte sind am zugewiesenen Platz abzustellen und gemäss den Vorgaben mit Namen und Adresse zu kennzeichnen.
Nicht angemeldete oder unbeschriftete Wasserfahrzeuge, Geräte und Gegenstände sowie Objekte ohne gültigen Mietvertrag werden durch den Hafenmeister entfernt und zwischengelagert. Der verantwortlichen Person werden die ordentliche Jahresgebühr (der entsprechenden Kategorie) sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 in Rechnung gestellt.
Zudem wurde Anhang 2 «Gebührenordnung» übersichtlicher gestaltet.
Alle Änderungen:

Mit den Anpassungen soll die Ordnung im Uferbereich und im Chatoney-Park verbessert werden.
Der Gemeinderat dankt allen Nutzerinnen und Nutzern für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der Bestimmungen.