Navigieren in Melrach-Meyriez

Gemeinde Merlach_21

Generelles Feuerverbot im Freien aufgehoben

Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat mit Staatsratsbeschluss Nr. 2026-687 das seit dem 27. Juli 2026 geltende vollständige Verbot für das Entfachen von Feuer im Freien und das Entzünden von Feuerwerkskörpern mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der günstigen Wetterentwicklung hat sich die Brandgefahr ausserhalb der Waldgebiete normalisiert. Das Amt für Wald und Natur (WNA) hat die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg deshalb von der Gefahrenstufe 4 «gross» auf die Gefahrenstufe 3 «erheblich» herabgesetzt.

Damit ist es auf dem Kantonsgebiet grundsätzlich wieder erlaubt, im Freien Feuer zu entfachen und Feuerwerkskörper zu entzünden.

 

Besondere Vorsicht in Waldgebieten

Die Aufhebung des generellen Feuerverbots bedeutet nicht, dass keine Brandgefahr mehr besteht. Für die Waldgebiete gelten weiterhin die spezifischen Vorschriften des Amts für Wald und Natur (WNA). Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, sich vor dem Entfachen eines Feuers über die aktuell geltenden Bestimmungen zu informieren und weiterhin besondere Vorsicht walten zu lassen.

Insbesondere sind Feuer stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen vollständig zu löschen. Bei starkem Wind oder sehr trockenen Verhältnissen ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.

 

Inkrafttreten

Die Aufhebung des Feuerverbots gilt ab sofort. Der Staatsratsbeschluss vom 27. Juli 2026 über das vollständige Feuerverbot im Freien wurde aufgehoben.

 

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Beachtung der bisherigen Einschränkungen und für den weiterhin verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.