Vollständiges Feuerverbot im Freien und Verbot von Feuerwerkskörpern
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der sehr hohen Waldbrandgefahr mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Gleichzeitig gilt ein Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern. Diese Massnahmen gelten insbesondere auch für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August 2026.
Verbote
Verboten sind insbesondere:
- sämtliche Feuer im Freien;
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art (Raketen, Knallkörper, Batterien, Wunderkerzen, Rauchbomben usw.);
- Lampions und Himmelslaternen;
- offene Flammen bei Strassenveranstaltungen.
Ausnahmen
Vom Verbot ausgenommen sind:
- Gasgrills und geschlossene Feuerstellen im Garten, auf Terrassen oder Festplätzen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten und sämtliche Sicherheitsvorschriften beachtet werden;
- der Einsatz von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme durch Fachpersonen auf Baustellen unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen;
- offizielle Feuerwerke auf dem Murten- oder Neuenburgersee, sofern diese durch die zuständigen Anliegergemeinden bewilligt und ausschliesslich von autorisierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Aus den vorgenannten Gründen bleibt das Grillieren im Chatoney-Park bis auf Weiteres verboten.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und äusserste Vorsicht walten zu lassen. Bereits kleinste Funken können in der aktuellen Situation Brände mit schwerwiegenden Folgen auslösen.