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Gemeinde Merlach_21

Schiffsreinigungspflicht vor dem Einwassern

Zum Schutz unserer Gewässer vor invasiven Tier- und Pflanzenarten gilt beim Wechsel eines Gewässers eine Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Boote. Vor dem Einwassern in einem anderen Gewässer muss das Boot bei einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt und eine Konformitätsbestätigung eingeholt werden. Zudem wird empfohlen, Wassersport- und Fischereiausrüstung gründlich zu reinigen, auf Pflanzen- und Tierreste zu kontrollieren und vollständig trocknen zu lassen.

Weitere Informationen sowie die Liste der anerkannten Reinigungsstellen finden Sie unter:
www.fr.ch/nettoyage-bateaux

Flyer:
HELFEN SIE MIT - Plakat
Schiffsmelde- und reinigungspflicht - Plakat