Generelles Feuerverbot
Der Gemeinderat informiert über die Massnahmen zum generellen Feuerverbot
Aufgrund des durch die zuständigen kantonalen Behörden angeordneten generellen Feuerverbots informiert der Gemeinderat über die auf dem Gemeindegebiet geltenden Massnahmen.
Das Entzünden von Feuern im Freien ist bis auf Weiteres verboten. Dies betrifft insbesondere öffentliche Feuerstellen, Grillstellen sowie private Holz- und Kohlegrills. Die öffentliche Grillstelle im Chatoney-Park wurde entsprechend gesperrt.
Das Grillieren im Garten und auf der Terrasse ist von dem Verbot nicht betroffen, sofern die grundlegenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten. Die Massnahmen dienen dem Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur und bleiben bis zum Widerruf des kantonalen Feuerverbots in Kraft.
Der Gemeinderat