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Verfahren

Je nach Umfang des Bauprojektes ist ein Gesuch im ordentlichen Verfahren oder für kleinere Objekte im vereinfachten Verfahren anzuwenden.

 

Das ordentliche Verfahren

ist beispielsweise anzuwenden bei (die untenstehende Aufzählung ist nicht abschliessend):

  • Neubau, Abbruch, Wiederaufbau, Vergrösserung, Aufstockung
  • Umbau, Nutzungsänderung von Räumen
  • Anlagen, welche die Umwelt beeinträchtigen könnten
  • Heizungsanlagen
  • Tiefbauwerke; Leitungen; Mauern und Aufschüttungen, die höher sind als 1.20 m ab gewachsenem Boden

Es müssen 5 Original-Exemplare eingereicht werden.

Gegebenenfalls müssen dem Baugesuch weitere Formulare beigelegt werden

http://www.fr.ch/seca/de/pub/dokumentation/dokumentation/formulare/tabelle.htm

 

Das vereinfachte Verfahren

ist beispielsweise anzuwenden bei (die untenstehende Aufzählung ist nicht abschliessend):

  • Stütz- und Einfriedungsmauern bis 1.20 m ab gewachsenem Boden
  • Renovationsarbeiten, welche das Aussehen wesentlich verändern
  • Nutzungsänderungen, die weder Arbeiten erfordern noch die Umwelt oder Gewässer beeinträchtigen
  • Wechsel von Heizsystemen
  • Sanitäranlagen
  • Hütten für Kleintiere, Garagen, Autounterstände, Parkplätze, Gartenhäuser, unbeheizte Wintergärten, Biotope, private Schwimmbäder

Da bis zu drei Amtsstellen konsultiert werden müssen, empfiehlt es sich 4 Original-Exemplare einzureichen.

 

Keine Baubewilligung

ist nötig für:

  • Unterhalts- und Ausbesserungsarbeiten, die weder das Aussehen und die Struktur des Bauwerkes noch die Zweckbestimmung der Räume wesentlich verändern
  • kleinere Nebenanlagen wie Parabolantennen, nicht überdachte Gartenterrassen, private Gartenkamine, private Kinderspielplätze, Schwimmbäder (zerlegbar oder aufblasbar) ohne Wasseraufbereitungssystem, die nicht überdeckt und nicht beheizt sind
  • Garten- und Aussenraumgestaltungen oder Anlagen wie Treppen, Brunnen, Skulpturen
  • Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1.20m
  • Treibhäuser und Tunnels für den Gemüse- und Gartenbau mit saisonalem Charakter und die am Ende der Saison wieder abgebaut werden

 

Vorprüfung

Soll ein Bauprojekt auf seine Zulässigkeit geprüft werden, kann ein Vorprüfungsgesuch  eingereicht werden.

Weiterführende Informationen finden sich auf der homepage des Kantonalen Bau- und Raumplanungsamtes BRPA sowie der homepage der Oberämter:

http://www.fr.ch/seca/de/pub/baugbewilligung/verfahren.htm

http://www.fr.ch/pref/de/pub/dienstleistungen/baubewilligungen.htm


Zuständige Abteilung