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Feuerwehrersatzabgabe

In der Feuerwehr nicht eingeteilte Pflichtige haben die Feuerwehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen. Der Antrag für eine Reduktion kann auf der Homepage heruntergeladen werden und ist unterzeichnet mit Beilage der entsprechenden Dokumenten an das Gemeindebüro zu richten.
Der Gemeinderat entscheidet über das Gesuch.

Das Gesuch für eine Reduktion ist jedes Jahr neu zu stellen.


Zuständige Abteilung