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Hunde

(Eidg. Datenbank AMICUS)

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet und seit 01.01.2016 in der zentralen Hundedatenbank (AMICUS) registriert werden. Zur eindeutigen Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – das darf in der Schweiz nur vo Sn Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen werden.,
Bevor der/die Tierarzt/Tierärztin den Hund registrieren kann, müssen Sie sich via Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde als Hundehalter anmelden. Sie erhalten dann eine PET-Karte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zugestellt. Damit kann der Tierarzt Ihren Hund später registrieren lassen.
Für Fragen bezüglich der Haltung gefährlicher Hunde und der Haltung von mehr als zwei Hunden wenden Sie sich bitte an das Kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (026 305 80 60) oder konsultieren Sie die entsprechende Internetseite.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.amicus.ch

 


Zuständige Abteilung