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Baugesuche

Je nach Umfang des Bauprojektes ist ein Gesuch im ordentlichen Verfahren oder für kleinere Objekte im vereinfachten Verfahren anzuwenden.
Alle Baugesuche sind mit der Anwendung FRIAC elektronisch zu erstellen. Bei der Gemeindeverwaltung sind zusätzlich auch Papierdossiers einzureichen:

  • - vereinfachtes Verfahren: 1 komplettes  und unterzeichnetes Bauossier und 2 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift
  • - ordentliches Verfahren: 1 komplettes und unterzeichnetes Baudossier und 3 vereinfachte Baudossiers ohne Unterschrift

Die kantonale Gesetzgebung regelt die Einzelheiten der Bewilligungsverfahren (siehe auch Planungs- und Baureglement sowie Zonennutzungsplan der Gemeinde).
Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens gehen Sie bitte zur Abteilung Bauwesen.

 


Zuständige Abteilung